0

Merkliste

in fünf schritten zum ziel

Der Weg zur Kur

Ob als Vorsorge oder Rehabilitation, eine Kur tut Deinem Körper und Deiner Seele gut. Ortsgebundene Heilmittel und medizinische Betreuung an einem erholsamen Kurort fördern den Heilungsprozess.

Selbstverständlich kannst Du zu jeder Zeit auch auf eigene Kosten eine Kur in Bad Bevensen oder in Bad Bodenteich durchführen. Aber jeder gesetzlich Versicherte Bundesbürger hat auch einen Anspruch auf eine Kur, sobald sie medizinisch begründet ist.

1. Ärztlicher Befund

Dein Kurantrag beginnt mit einem Gespräch bei Deinem behandelnden Arzt, der Dir die Dringlichkeit einer Kur bescheinigt. Je nach Krankheitszustand rät er Dir zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt und wählt mit Dir den Schwerpunkt der Behandlung. Beide Maßnahmen dauern gewöhnlich drei Wochen.

2. Kurantrag

Zusammen mit Deinem Arzt füllst Du den Kurantrag aus, begründest den Antrag und reichst ihn bei Deinem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Gemäß der Indikationen kannst Du schon beim Einreichen der Unterlagen Deinen Wunsch-Kurort Bad Bevensen oder Bad Bodenteich angeben.

3. Bewilligung

Wenn Du Deinen Kurantrag gestellt hast, prüft Deine Krankenkasse, ob Du alle erforderlichen medizinischen Unterlagen eingereicht hast und ob diese aussagekräftig sind. Wenn das der Fall ist, überprüft eine neutrale medizinische Institution wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt Deine eingereichten Unterlagen.

4. Kosten

Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Dein zuständiger Leistungsträger die Kosten für Deine Behandlung. Bei allen Kuren nach dem Sozialversicherungsrecht verlangt der Gesetzgeber hier eine finanzielle Selbstbeteiligung der Patienten. Dein gesetzlicher Eigenanteil bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen liegt bei einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Dafür sind die übrigen Leistungen frei.

Bei der ambulanten Kur beteiligst Du dich mit 10 % an den Kosten für die Kurmittel, die Dir der Kurarzt verschrieben hat. Pro Verordnung bzw. Rezept fallen noch einmal jeweils 10 EUR an. Bitte regele die Frage der Kostenübernahme immer vor Antritt der Kur! Kläre in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob Du zunächst in Vorleistung gehen musst.

5. Termin beim Kur- oder Badearzt in Bad Bevensen oder Bad Bodenteich

Bei einer ambulanten Kur ist ein Termin beim Kur- oder Badearzt vorgeschrieben, der während Deines Aufenthaltes in Bad Bevensen oder in Bad Bodenteich auch Dein Ansprechpartner ist. Dort legst Du den Bericht Deines Hausarztes vor. Aufgrund dessen Kurempfehlung verordnet Dir der Badearzt die passenden Kuranwendungen. Mit der Verordnung kannst Du dann Termine für die verschriebenen Therapien vereinbaren. Am Ende der Kur bekommst Du vom Badearzt einen Bericht für Deinen Hausarzt. Darin wird das Ergebnis Deiner Kur und weitere Empfehlungen für Deine medizinische Betreuung nach der Kur festgehalten.

 

Beratung erhalten Sie in der Tourist-Information Bad Bevensen oder in der Kurverwaltung Bad Bodenteich

Detaillierte Informationen vom Deutschen Heilbäderverband erhältst Du hier: